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Angehörigen-Entlastungsgesetz

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Angehörigen-Entlastungsgesetz 

  (zum Gesetzestext)

„Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe.“

Mit dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz, das seit dem 01.01.2020 in Kraft ist, werden unterhaltspflichtige Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe finanziell spürbar entlastet. Zudem ermöglicht es eine breitere Förderung von Menschen mit Behinderung in  Ausbildung. Auch die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist nun langfristig und flächendeckend gesichert. 

Arbeit Grup

Zitat: Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: 

„Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz setzt die Bundesregierung ein weiteres zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Eltern und Kinder von pflegebedürftigen Angehörigen werden damit nachhaltig und spürbar entlastet. Sie sind durch die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ohnehin stark belastet und tragen eine große Verantwortung. Wir nehmen ihnen jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen. Künftig müssen sie erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro einen Beitrag zu den Pflegekosten leisten.

Wir beenden gleichzeitig eine jahrelange Ungleichbehandlung, indem wir die Regelung für die gesamte Sozialhilfe einheitlich gestalten. Das ist längst überfällig. Ich freue mich zudem, dass wir die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) langfristig und flächendeckend sichern konnten. Und mit dem neuen Budget für Ausbildung können ferner Menschen mit Behinderungen, die eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt machen, besser gefördert werden.“

Das Gesetz im „Überblick“: die wichtigsten Punkte:

Die größte Änderung die das Angehörigen-Entlastungsgesetz wohl mit sich gebracht hat ist, dass Angehörige erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000€ brutto den Unterhalt für ihre Eltern/Kinder übernehmen müssen, wenn diese das nicht alleine schaffen. Die bisherigen Grenzen lagen bei 21.600€ brutto für Alleinstehende und 38.800.€ brutto für Familien. 

Änderungen und Ergänzung im Bezug auf:

Budgets für Ausbildung

ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung

Nichtanrechnung der von den Menschen mit Behinderungen bezogenen Rente oder anderer

   laufender Einkommen

Arbeitsassistenz

werden in der Pressemitteilung vom Bundesministerium in verständlicher Weise aufgeführt.

Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.