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Pflegetagebuch

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Pflegetagebuch

Die Versorgung von Pflegebedürftigen Menschen, bringt Angehörige oftmals an Ihre Grenzen. Nicht nur Physisch oder Psychisch wird so einiges abverlangt, auch der finanzielle Aspekt ist ein großer Baustein für die Rahmenbedingungen einer würdevollen Versorgung.  Leistungen die Ihnen eventuell zustehen, sind abhängig von dem Pflegegrad der Pflegebedürftigen Person. Diesen Pflegegrad zu ermitteln, obliegt einem Gutachten des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder von MEDICPROOF (bei privat Versicherten).
Lesen Sie dazu unseren Blogbeitrag zum Thema Pflegegrad.       zum Pflegegrad Thema  

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Die Pflegebedürftigkeit und den Zeitaufwand zu ermitteln, ist entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad. Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, ist es unbedingt zu empfehlen, mindestens 1 bis 2 Wochen vor der Begutachtung mit dem führen eines Pflegetagebuchs zu beginnen. In diesem werden alle Aktivitäten die Sie erbringen schriftlich erfasst, um den vollständigen Hilfebedarf genau zu dokumentieren.  Diese schriftliche Erfassung aller Tätigkeiten und des tatsächlichen Aufwands, werden detailliert dargestellt. Eine genaue Dokumentation ist exakter als ein mündlicher Bericht, bei dem der ein oder andere wesentliche Punkt vergessen werden könnte.

Es besteht zwar keine Pflicht zur Führung eines Pflegetagebuchs, jedoch sollte es Ihnen der Mühe aber wert sein! Eine genaue Dokumentation, wird bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst eine entscheidende Rolle spielen. Je genauer das Tagebuch geführt wird umso genauer wird die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit deutlich! 

Das Pflegetagebuch ist somit die beste Möglichkeit, sich auf das Gespräch mit dem Gutachter vorzubereiten.

Ausführliche Informationen sowie Mustervorlagen zum Downloaden bietet Ihnen das Bundesgesundheitsministerium!

Hier kommen Sie direkt zum Bundesgesundheitsministerium und zur Mustervorlage!