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	<title>Petra | S.C. Arbeit Grup S.R.L.</title>
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	<description>Ihre Lebensqualität ist unsere Aufgabe</description>
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		<title>Pflegetagebuch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Petra]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2020 18:06:20 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Pflegetagebuch Die Versorgung von Pflegebedürftigen Menschen, bringt Angehörige oftmals an Ihre Grenzen. Nicht nur Physisch oder Psychisch wird so einiges abverlangt, auch der finanzielle Aspekt ist ein großer Baustein für die Rahmenbedingungen einer würdevollen Versorgung.&#160; Leistungen die Ihnen eventuell zustehen, sind abhängig von dem Pflegegrad der Pflegebedürftigen Person. Diesen Pflegegrad zu ermitteln, obliegt einem Gutachten [&#8230;]]]></description>
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<h1 class="wp-block-heading">Pflegetagebuch</h1>



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<p>Die Versorgung von Pflegebedürftigen Menschen, bringt Angehörige oftmals an Ihre Grenzen. Nicht nur Physisch oder Psychisch wird so einiges abverlangt, auch der finanzielle Aspekt ist ein großer Baustein für die Rahmenbedingungen einer würdevollen Versorgung.&nbsp; Leistungen die Ihnen eventuell zustehen, sind abhängig von dem Pflegegrad der Pflegebedürftigen Person. Diesen Pflegegrad zu ermitteln, obliegt einem Gutachten des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder von MEDICPROOF (bei privat Versicherten).<br>Lesen Sie dazu unseren Blogbeitrag zum Thema Pflegegrad. &nbsp; &nbsp; &nbsp;  <strong><em><a href="https://arbeit-grup.eu/pflegegrade/" data-type="post" data-id="1243">zum Pflegegrad Thema</a></em></strong>&nbsp;&nbsp;</p>



<div class="wp-block-image is-style-rounded"><figure class="alignright size-large is-resized"><img fetchpriority="high" decoding="async" src="https://arbeit-grup.eu/wp-content/uploads/2020/11/AG9-1024x683.jpg" alt="Arbeit Grup" class="wp-image-1408" width="512" height="342"/></figure></div>



<p>Die Pflegebedürftigkeit und den Zeitaufwand zu ermitteln, ist <strong>entscheidend </strong>für die Einstufung in einen Pflegegrad. Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, ist es unbedingt zu empfehlen, mindestens 1 bis 2 Wochen vor der Begutachtung mit dem führen eines Pflegetagebuchs zu beginnen. In diesem werden alle Aktivitäten die Sie erbringen schriftlich erfasst, um den vollständigen Hilfebedarf genau zu dokumentieren.&nbsp; Diese schriftliche Erfassung aller Tätigkeiten und des tatsächlichen Aufwands, werden detailliert dargestellt. Eine genaue Dokumentation ist exakter als ein mündlicher Bericht, bei dem der ein oder andere <strong>wesentliche Punkt</strong> vergessen werden könnte.</p>



<p>Es besteht zwar keine Pflicht zur Führung eines Pflegetagebuchs, jedoch sollte es Ihnen der Mühe aber wert sein! Eine genaue Dokumentation, wird bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst eine entscheidende Rolle spielen. Je genauer das Tagebuch geführt wird umso genauer wird die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit deutlich!&nbsp;</p>



<p><em>Das Pflegetagebuch ist somit die beste Möglichkeit, sich auf das Gespräch mit dem Gutachter vorzubereiten.</em></p>



<p><strong><em>Ausführliche Informationen sowie Mustervorlagen zum Downloaden bietet Ihnen das Bundesgesundheitsministerium!</em></strong></p>



<p><a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Praxisseiten_Pflege/10.4_Service_Material.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><strong><em>Hier kommen Sie direkt zum Bundesgesundheitsministerium und zur Mustervorlage!</em></strong></a></p>
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		<title>Pflegegrade</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Petra]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Oct 2020 18:25:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Pflegegrade Zum 1 Januar 2017 hat das zweite Pflegestärkungsgesetz, mit seinem deutlich weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriff, die bisher geltenden 3 Pflegestufen abgelöst. Mit der Einstufung in 5 Pflegegraden wird die individuelle Pflegebedürftigkeit in den Mittelpunkt gestellt und vor allem&#160; geistige und psychisch bedingte Beeinträchtigungen stärker berücksichtigt. Von dieser individuellen Einstufung profitieren unter anderem an Demenz erkrankte [&#8230;]]]></description>
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<h1 class="wp-block-heading"><strong>Pflegegrade</strong></h1>



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<p>Zum 1 Januar 2017 hat das zweite Pflegestärkungsgesetz, mit seinem deutlich weiter gefassten <strong>Pflegebedürftigkeitsbegriff</strong>, die bisher geltenden 3 Pflegestufen abgelöst. Mit der Einstufung in 5 Pflegegraden wird die individuelle Pflegebedürftigkeit in den Mittelpunkt gestellt und vor allem&nbsp; geistige und psychisch bedingte Beeinträchtigungen stärker berücksichtigt. Von dieser individuellen Einstufung profitieren unter anderem an Demenz erkrankte Personen mit ihrem besonderen&nbsp; Betreuungsbedarf.&nbsp;</p>



<p>Die fünf Abstufungen der Pflegegrade gehen von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis zu Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, besondere Anforderungen an die Pflegerische Versorgung). Über die Höhe der Leistungen, die Ihnen von der Pflegekasse zustehen, entscheidet der festgestellte Pflegegrad. Zur Erstellung dieses Pflegegrades, bedarf es ein Gutachten des <a href="https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeversicherung/mdk/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung</a> (MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder von <a href="https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeversicherung/medicproof/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">MEDICPROOF</a> (bei privat Versicherten).&nbsp;</p>



<p><strong><br></strong><strong>Antragsstellung&nbsp;</strong></p>



<div class="wp-block-image is-style-rounded"><figure class="alignright size-large is-resized"><img decoding="async" src="https://arbeit-grup.eu/wp-content/uploads/2020/11/AG5-684x1024.jpg" alt="Arbeit Grup" class="wp-image-1404" width="342" height="512" title="Seniorenbetreuung"/></figure></div>



<p>Um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der <strong>Pflegekasse</strong> gestellt werden. Hilfe und genauere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung. Mehr über mögliche Leistungen erfahren Sie über das Bundesgesundheitsministerium&nbsp; <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Artikel &#8222;Leistungen der Pflege&#8220;</a> .<br><br><strong>Gutachten</strong>&nbsp;</p>



<p>Nach Antragsstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MDK) bzw. MEDICPROOF (oder unabhängige Gutachter) mit der Erstellung eines Gutachtens. Beauftragter Gutachter oder Gutachterin kommen, nach vorheriger Terminabsprache, zu Ihnen nach Hause um sich ein genaues Bild von der Pflegebedürftigkeit zu machen. Zu diesem Termin sollten alle Betreuer, Angehörige bzw. Pfleger der zu begutachtenden Person zugegen sein, um eine genaue Einschätzung des Bedarfs zu ermitteln. Idealerweise liegt ein <strong><a href="https://arbeit-grup.eu/pflegetagebuch/" data-type="post" data-id="1238">Pflegetagebuch</a></strong> vor, welches den tatsächlichen Pflegeaufwand der letzten 2 Wochen dokumentiert. Bitte beachten Sie dazu unseren Blogbeitrag<strong> <a href="https://arbeit-grup.eu/pflegetagebuch/" data-type="post" data-id="1238">„Pflegetagebuch“</a></strong>. Dort finden Sie nähere Informationen und eine Mustervorlage vom Bundesgesundheitsministerium. Das Pflegetagebuch wird Ihnen eine große Hilfe sein im Gespräch mit dem/ der GutachterIn.&nbsp;</p>



<p><strong>Zur Feststellung des Pflegegrades, werden im Gutachten folgende Module bewertet:</strong></p>



<p>Modul 1 &#8222;Mobilität&#8220;:&nbsp;</p>



<p>Modul 2 &#8222;Geistige und kommunikative Fähigkeiten&#8220;:&nbsp;</p>



<p>Modul 3 &#8222;Verhaltensweisen und psychische Problemlagen&#8220;:&nbsp;</p>



<p>Modul 4 &#8222;Selbstversorgung&#8220;:&nbsp;</p>



<p>Modul 5 &#8222;Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung&#8220;:&nbsp;</p>



<p>Modul 6 &#8222;Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte&#8220;:&nbsp;</p>



<p>In die Bewertung der einzelnen Module, fließen noch die außerhäuslichen Aktivitäten, sowie die Haushaltsführung mit ein. Diese gesamten Informationen sind Grundlagen der Feststellung des Pflegegrades!</p>



<p>Bei Feststellung einer Pflegebedürftigkeit werden Sie von Ihrer Pflegeberaterin bzw. Pflegeberater über mögliche Leistungen und Angebote informiert.</p>



<p><strong>Ausführliche Informationen zu diesen Themen bietet Ihnen das Bundesgesundheitsministerium!&nbsp;&nbsp;</strong></p>



<p><a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Hier geht es zum Bundesgesundheitsministerium mit hilfreicher Checkliste!</a></p>
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		<title>Angehörigen-Entlastungsgesetz</title>
		<link>https://arbeit-grup.eu/angehorigen-entlastungsgesetz/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Petra]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Oct 2020 17:40:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Angehörigen-Entlastungsgesetz&#160; &#160; (zum Gesetzestext) „Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe.“ Mit dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz, das seit dem 01.01.2020 in Kraft ist, werden unterhaltspflichtige Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe finanziell spürbar entlastet. Zudem ermöglicht es eine breitere Förderung von Menschen mit Behinderung in&#160; Ausbildung. Auch die ergänzende unabhängige [&#8230;]]]></description>
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<h1 class="wp-block-heading"><strong><strong>Angehörigen-Entlastungsgesetz&nbsp; </strong></strong></h1>



<p><strong>&nbsp; <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl119s2135.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B@attr_id%3D'bgbl119s2135.pdf'%5D__1603018730075" target="_blank" rel="noreferrer noopener">(zum Gesetzestext)</a></strong></p>



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<p><strong>„Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe.“</strong></p>



<p>Mit dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz, das seit dem 01.01.2020 in Kraft ist, werden unterhaltspflichtige Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe finanziell spürbar entlastet. Zudem ermöglicht es eine breitere Förderung von Menschen mit Behinderung in&nbsp; Ausbildung. Auch die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist nun langfristig und flächendeckend gesichert.&nbsp;</p>



<div class="wp-block-image is-style-rounded"><figure class="alignright size-full is-resized"><img decoding="async" src="https://arbeit-grup.eu/wp-content/uploads/2020/10/Arbeit-Grup-3.jpg" alt="Arbeit Grup" class="wp-image-1252" width="375" height="563"/></figure></div>



<p><strong>Zitat: </strong><strong><em>Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:</em></strong><strong>&nbsp;</strong></p>



<p>„Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz setzt die Bundesregierung ein weiteres zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Eltern und Kinder von pflegebedürftigen Angehörigen werden damit nachhaltig und spürbar entlastet. Sie sind durch die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ohnehin stark belastet und tragen eine große Verantwortung. Wir nehmen ihnen jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen. Künftig müssen sie erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro einen Beitrag zu den Pflegekosten leisten.</p>



<p>Wir beenden gleichzeitig eine jahrelange Ungleichbehandlung, indem wir die Regelung für die gesamte Sozialhilfe einheitlich gestalten. Das ist längst überfällig. Ich freue mich zudem, dass wir die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) langfristig und flächendeckend sichern konnten. Und mit dem neuen Budget für Ausbildung können ferner Menschen mit Behinderungen, die eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt machen, besser gefördert werden.“</p>



<p><strong>Das Gesetz im „Überblick“: die wichtigsten Punkte:</strong></p>



<p>Die größte Änderung die das Angehörigen-Entlastungsgesetz wohl mit sich gebracht hat ist, dass Angehörige <strong>erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000€ brutto den Unterhalt für ihre Eltern/Kinder übernehmen müssen</strong>, wenn diese das nicht alleine schaffen. Die bisherigen Grenzen lagen bei 21.600€ brutto für Alleinstehende und 38.800.€ brutto für Familien.&nbsp;</p>



<p>Änderungen und Ergänzung im Bezug auf:</p>



<p>&#8211; <strong>Budgets für Ausbildung</strong></p>



<p><strong>&#8211;</strong> <strong>ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung</strong></p>



<p><strong>&#8211;</strong> <strong>Nichtanrechnung der von den Menschen mit Behinderungen bezogenen Rente oder anderer</strong></p>



<p><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;laufender Einkommen</strong></p>



<p>&#8211; <strong>Arbeitsassistenz</strong></p>



<p>werden in der Pressemitteilung vom Bundesministerium in verständlicher Weise aufgeführt.</p>



<p><a href="https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/bundeskabinett-beschliesst-angehoerigen-entlastungsgesetz.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.</a></p>
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